Ich gehe weiter davon aus, dass wir das CanG wie verabredet in der KW8 in der 2./3. Lesung bei uns im Deutschen Bundestag behandeln und beschließen werden
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Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass sich die maximal zulässige Obergrenze des Besitzes im privaten Raum bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis befindet
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen
Erfreulicherweise hat der Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen
im CanG selbst wird kein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt, insofern dürften entsprechende Fahrerlaubnisentzüge ihre Gültigkeit behalten.
da das Gesetz ja noch keinen neuen Grenzwert konkret regeln wird, kann es dazu also auch keine Veränderungen geben, auch wenn ich das sehr bedauere.