
(...) Leider kann ich Ihre Frage nicht genau beantworten, da die Haftplätze in die Länderzuständigkeit fallen. Bislang war es allerdings so, dass zur Haft verurteilte Straftäter und Verbrecher ihre Strafen auch absitzen konnten. (...)
(...) Leider kann ich Ihre Frage nicht genau beantworten, da die Haftplätze in die Länderzuständigkeit fallen. Bislang war es allerdings so, dass zur Haft verurteilte Straftäter und Verbrecher ihre Strafen auch absitzen konnten. (...)
(...) Ich vertraue dem Deutschen Rechtsstaat, wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger geht. Straftäter, die schwere Gewalttaten wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung begangen haben, und von denen somit eine große Bedrohung ausgeht, werden in der Regel auch nicht zu Bewährungsstrafen verurteilt – auch und schon gar nicht aus Platzmangel. (...)
(...) Die polizeiliche Kriminalstatistik ist in erster Linie ein Arbeitsnachweis der Polizei: Gezählt werden dabei Personen, die polizeilich als Verdächtige ermittelt wurden. Die Zahl ist somit nicht gleichzusetzen mit der Zahl der Personen, die auch tatsächlich angeklagt werden – und entspricht erst recht nicht der Zahl der Personen, die wirklich zu einer Haftstrafe verurteilt werden. (...)
(...) Über die Haftplätze in Deutschland können Sie sich in den Publikationen des Statistischen Bundesamts informieren. Dort ist auch nachzulesen, dass aktuell ca. (...)
(...) Asylantragstellende haben in Deutschland das Recht auf Prüfung Ihres Asylgesuches und dürfen vor Abschluss dieser Prüfung nicht ausgewiesen werden. (...)