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  Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat bereitet einen Gesetzesentwurf für Besoldungs- und Versorgungsempfänger vor. Um schnellstmöglich über eine etwaige Veröffentlichung im Bilde zu sein, empfehle ich Ihnen, den Internetauftritt des Ministeriums im Blick zu behalten:
Ich stimme dem Gesetz zu, weil es wesentliche Verbesserungen insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen enthält. Weitere Verbesserung müssen allerdings in der nächsten Wahlperiode folgen!
Der GBD hat im Übrigen – auch typisch für Juristen – nicht gesagt, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sondern der GBD hat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.