Antwort 26.10.2022 von Petra Nicolaisen CDU
Seien Sie daher versichert, dass wir dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick haben. Allerdings muss die Bundesregierung hier nun nachbessern.
Seien Sie daher versichert, dass wir dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick haben. Allerdings muss die Bundesregierung hier nun nachbessern.
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen

Die Chancengleichheit muss weiter gestärkt werden. Mit einem queeren Zentrum und einer Unterstützung des Frauenhauses fördere ich ein Heidelberg für alle.
Danke für Ihre Frage. Die Thematik ist sehr komplex. Einen interessanten Beitrag finden Sie etwa hier: https://www.kanzlei.biz/loeschen-von-meinungsaeusserungen-auf-social-media/