Antwort 14.09.2022 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die neuen Vergütungssätze greifen für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, dem 30.07.2022, in Betrieb genommen wurden.
Die neuen Vergütungssätze greifen für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, dem 30.07.2022, in Betrieb genommen wurden.
Fakt ist: Wir sind im Moment noch zu abhängig von russischer Energie.
Sehr geehrter Herr. J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – ursprünglich sollten sie dabei vor allem durch eine Umlage unterstützt werden.
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns hierfür die nötigen Informationen.