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(...) die GAL steht zu dem vertraglich zugesichertem Rückkehrrecht der ehemaligen Mitarbeitern. Wir setzen uns ein das diese einen festen regulären Arbeitsplatz bekommen. (...)


(...) Zudem ist eine Politik, die Auszubildende wieder nur als „Anhängsel“ und Nebengruppe der Studierenden betrachtet nicht in meinem Interesse. Ein Auszubildendenwerk muss sich gezielt um die sozialen Probleme der Auszubildenden kümmern können. (...)

(...) Gemäß § 82 SGB XII gilt das Kindergeld grundsätzlich als Einkommen. Die Abzweigung durch das Sozialamt ist somit grundsätzlich in Ordnung, wenngleich der oder die Sachbearbeiter /in Ihnen die Bescheide auf Nachfrage genauer erklären sollte. Von dem Kindergeld als Einkommen können weitere Beträge abgesetzt werden (s. (...)