Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.
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Antwort 28.08.2024 von Heike Brehmer CDU
Antwort 02.08.2024 von Alexander Dobrindt CSU
Wie wir in der CSU im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beurteilen und wo wir konkret Nachbesserungsbedarf sehen, können Sie unserem Antrag (20/11429) zum vorgelegten Gesetzentwurf entnehmen.
Antwort 01.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.
Antwort 21.08.2024 von Beatrix von Storch AfD
Die AfD will die Gesetzänderung rückgängig machen.
Antwort 12.07.2024 von Alexander Föhr CDU
Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
Antwort 06.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“