
Wie wir in der CSU im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beurteilen und wo wir konkret Nachbesserungsbedarf sehen, können Sie unserem Antrag (20/11429) zum vorgelegten Gesetzentwurf entnehmen.
Wie wir in der CSU im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beurteilen und wo wir konkret Nachbesserungsbedarf sehen, können Sie unserem Antrag (20/11429) zum vorgelegten Gesetzentwurf entnehmen.
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.
Die AfD will die Gesetzänderung rückgängig machen.
Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“
Der Familienausschuss hat die Bundesregierung auch wegen dieser Problematik aufgefordert, bis zum 31.12.2024 einen Regierungsentwurf zur Reform des öffentlichen Namensrechts vorzulegen. Damit wollen wir das öffentliche Namensrecht liberalisieren und auch die Vornamensänderungen erleichtern.