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Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.
Die neue Grundsteuer kommt den Kommunen zu Gute. Bewohnte Grundstücke werden von der Steuer begünstigt. Die Anzahl der Bewohner*innen wird nicht berücksichtigt.
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt
Der Grundsteuerfreibetrag fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Meine Fraktion setzt sich seit Langem für ein zentrales Immobilienregister ein, weil die Grundbücher in Deutschland regelmäßig leider nicht verlässlich Auskunft darüber geben, wer tatsächlich die Eigentümerrechte an einem Grundstück hat bzw. diese ausübt.