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Der Grundsteuerfreibetrag fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

§§ 19,20 GBO sind verpflichtend. Grundbuchfehler liegen voraussichtlich an Erbfällen. Fehler sind immer zu berichtigen, die Rechtslage halte ich für ausreichend

Meine Fraktion setzt sich seit Langem für ein zentrales Immobilienregister ein, weil die Grundbücher in Deutschland regelmäßig leider nicht verlässlich Auskunft darüber geben, wer tatsächlich die Eigentümerrechte an einem Grundstück hat bzw. diese ausübt.

Im Rahmen der Grundbuchordnung gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, dass das Grundbuchamt alle eingehenden Anträge auf ihre Legalität überprüfen muss.

Ein Weiterführen des Programms ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich