Antwort 16.02.2023 von Thorsten Frei CDU
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...
Eine Einordnung des Gesetzes aus Perspektive der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag lesen Sie hier:
Nichts kann eine solche Tat rechtfertigen und meine Meinung ist ganz klar: Wer so eine Straftat begeht, egal ob Asylbewerber:in oder Einheimische:r, muss von der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden. Der Rechtsstaat hat hier klare Gesetze und Regeln, die für alle in Deutschland gelten.