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Art. 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat bereits heute zum Klimaschutz und zielt damit auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Protest und das Hinweisen auf etwaige Fehlentwicklungen sind in einer Demokratie selbstverständlich legitim, aber nur im Rahmen von Recht und Verfassung. Unangemeldete Demos auf Autobahnen sind und bleiben rechtswidrig.
Ich halte das Ziel Deutschlands, 2045 klimaneutral zu sein, bei einem vorherigen linearen Minderungspfad, im Lichte der genannten Erwägungen, für mit dem Paris-Abkommen kompatibel.
Im Idealfall schaffen wir es schon 2038 Klimaneutral zu sein. Spätestens jedoch 2045 soll dieses Ziel in Deutschland erreicht sein.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Risiken des Einsatzes gesundheitsgefährdender Stoffe (z. B. Per- und Polyfluorierter Chemikalien) reduziert werden sollen