
(...) Aber immerhin so viel: Es gibt Fristen, innerhalb derer verhandelt werden muss. Dafür bedarf es zunächst einmal aber einer Anklageschrift. Mir scheint, dass die in Ihrem Fall nicht vorliegt. (...)
(...) Aber immerhin so viel: Es gibt Fristen, innerhalb derer verhandelt werden muss. Dafür bedarf es zunächst einmal aber einer Anklageschrift. Mir scheint, dass die in Ihrem Fall nicht vorliegt. (...)
Sehr geehrter Herr Kapp,
(...) Eine Kennzeichnung von Polizeibeamten in Einsatzhundertschaften ist ein prüfenswerter Vorschlag. Die von Ihnen angesprochene unabhängige Kommission, um Rechtsverstöße innerhalb des Polizeidienstes auszuklären, halte ich aber für nicht notwendig, da es in Deutschland bereits eine unabhängige Justiz gibt. Um solche Fälle - wie in dem Artikel beschrieben - zukünftig zu vermeiden, wäre eher im Bereich der Führungskultur und der Qualifikation von Polizisten in der Konfliktbewältigung und im Umgang mit Stresssituationen anzusetzen. (...)
(...) Ich halte weder eine Kennzeichnungspflicht noch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufklärung von Rechtsverstößen der Polizei für zielführend. Die geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen sind völlig ausreichend. (...)