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Katherina Reiche
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Frage von Wilhelm K. •

Frage an Katherina Reiche von Wilhelm K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Reiche,

1.) Sind Sie der Meinung, dass die Polizei dazu verpflichtet werden muss, eine wie auch immer geartete eindeutige Kennzeichnung des jeweiligen Beamten an den Uniformen anzubringen (gerade in Einsatzhundertschaften), um mögliche Rechtsverstöße der Polizei besser aufklären zu können?

In vielen europäischen Ländern, wie Großbritannien, ist dies seit langem gesetzlich vorgeschrieben. Eine solche Kennzeichnung kann übrigens auch in Form von eindeutigen Zahlenkombinationen geschehen, um die Persönlichkeitsrechte des Polizeibeamten zu wahren. Ohne eine solche Kennzeichnung ist es quasi unmöglich, selbst mit Videomaterial des vorgefallenen Rechtsverstoßes, einen Beamten zu belangen, da er unter der Einsatzmontur kaum eindeutig zu identifizieren ist.

2.)Sind Sie der Meinung, dass eine unabhängige Kommission eingerichtet werden muss, um eventuelle Rechtsverstöße von Polizeibeamten im Dienst wirksam aufklären zu können?

In einer perfekten Welt wäre dies sicherlich nicht vonnöten, denn man könnte darauf vertrauen, dass Polizisten auch gegen andere Beamte mit demselben Eifer Ermittlungen führen würden, wie in allen anderen Fällen sonst auch. Leider ist es nicht von der Hand zu weisen, dass bei diversen internen Ermittlungen gegen Polizeibeamte massiv geschlampt wurde. Im Zuge des Prozesses um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Ausnüchterungszelle, sagte der Richter z.B. "Was er in diesem Verfahren erlebt habe, das habe mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun." Zum Thema empfehle ich die Lektüre folgendes Artikels aus der Berliner Zeitung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0131/seite3/0041/index.html

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kapp,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 18.07.2009.

Ich halte weder eine Kennzeichnungspflicht noch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufklärung von Rechtsverstößen der Polizei für zielführend. Die geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen sind völlig ausreichend.

Gerade bei geschlossenen Einsätzen, bei welchen der einzelne Beamte als Bestandteil einer Formation auf der Grundlage von Befehl und Weisung handelt und hinsichtlich seiner Handlungen ein äußerst eingeschränktes Ermessen hat, ist eine Kennzeichnung der falsche Weg. Polizistinnen und Polizisten sorgen gerade in solchen Einsätzen für die Sicherheit und Ordnung im Land und sollten dafür auch den notwendigen Rückhalt erhalten.

Fest steht, dass die Interessen und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol selbstverständlich zu wahren sind. Dies ist vor allem eine Aufgabe der Justiz.

Es gibt im Übrigen schon heute ausreichend Möglichkeiten, ein mögliches unrechtmäßiges Verhalten von Polizisten aufzudecken und zu ahnden. Hinzu kommt, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg bereits jetzt verpflichtet sind, sich bei Einzeleinsätzen dem Bürger gegenüber auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche