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Frage von Wilhelm K. •

Frage an Andrea Wicklein von Wilhelm K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wicklein,

1.) Sind Sie der Meinung, dass die Polizei dazu verpflichtet werden muss, eine wie auch immer geartete eindeutige Kennzeichnung des jeweiligen Beamten an den Uniformen anzubringen (gerade in Einsatzhundertschaften), um mögliche Rechtsverstöße der Polizei besser aufklären zu können?

In vielen europäischen Ländern, wie Großbritannien, ist dies seit langem gesetzlich vorgeschrieben. Eine solche Kennzeichnung kann übrigens auch in Form von eindeutigen Zahlenkombinationen geschehen, um die Persönlichkeitsrechte des Polizeibeamten zu wahren. Ohne eine solche Kennzeichnung ist es quasi unmöglich, selbst mit Videomaterial des vorgefallenen Rechtsverstoßes, einen Beamten zu belangen, da er unter der Einsatzmontur kaum eindeutig zu identifizieren ist.

2.)Sind Sie der Meinung, dass eine unabhängige Kommission eingerichtet werden muss, um eventuelle Rechtsverstöße von Polizeibeamten im Dienst wirksam aufklären zu können?

In einer perfekten Welt wäre dies sicherlich nicht vonnöten, denn man könnte darauf vertrauen, dass Polizisten auch gegen andere Beamte mit demselben Eifer Ermittlungen führen würden, wie in allen anderen Fällen sonst auch. Leider ist es nicht von der Hand zu weisen, dass bei diversen internen Ermittlungen gegen Polizeibeamte massiv geschlampt wurde. Im Zuge des Prozesses um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Ausnüchterungszelle, sagte der Richter z.B. "Was er in diesem Verfahren erlebt habe, das habe mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun." Zum Thema empfehle ich die Lektüre folgendes Artikels aus der Berliner Zeitung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0131/seite3/0041/index.html

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kapp,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Innenpolitik.

Ich denke, dass man bei dem von Ihnen angesprochenen Thema sehr vorsichtig sein muss und von einer Generalisierung der Fälle absehen sollte. Ich stimme Ihnen zu, dass ein Fehlverhalten von Polizeibeamten dienst- und strafrechtlich verfolgt werden muss. Der von Ihnen verlinkte Artikel aus der Berliner Zeitung spiegelt meiner Einschätzung nach aber nicht das allgemeine Bild der polizeilichen Arbeit wider. Vielmehr werden hier Einzelfälle beschrieben.

Eine Kennzeichnung von Polizeibeamten in Einsatzhundertschaften ist ein prüfenswerter Vorschlag. Die von Ihnen angesprochene unabhängige Kommission, um Rechtsverstöße innerhalb des Polizeidienstes auszuklären, halte ich aber für nicht notwendig, da es in Deutschland bereits eine unabhängige Justiz gibt. Um solche Fälle - wie in dem Artikel beschrieben - zukünftig zu vermeiden, wäre eher im Bereich der Führungskultur und der Qualifikation von Polizisten in der Konfliktbewältigung und im Umgang mit Stresssituationen anzusetzen.

Aus Gesprächen mit Polizisten weiß ich, dass sie in bestimmten Gefahrensituationen selbst Todesängste verspüren und daraus die Gefahr von Überreaktionen entstehen kann. Oftmals fühlen sie sich nach solchen Einsätzen auch allein gelassen.

Deshalb ist aus meiner Sicht das von Ihnen angesprochene Thema wesentlich komplexer als es mit Ihren Lösungsvorschlägen scheint.

Ich danke Ihnen, dass Sie mich auf das Thema nochmals aufmerksam gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein