Antwort 03.02.2022 von Wolfgang Wiehle AfD
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Ich vertraue anerkannten Wissenschaftlern und unabhängigen, evidenzbasiert arbeitenden Institutionen wie das Robert-Koch-Institut und die STIKO.
Es ist erfreulich, dass es Fortschritte bei Medikamenten gibt, die gegen eine Corona-Erkrankung helfen. Dennoch halte ich Impfungen gegen das Corona-Virus weiterhin für sinnvoll