
 Antwort 21.12.2022 von Johann Saathoff   SPD
Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.

Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.

Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung in Ausarbeitung; Prüfung verfassungs- u. dienstrechtlicher Aspekte steht aus


Ich bitte um Verständnis, dass ich solche Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.

Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.

Mit dem ausgearbeiteten Gesetzentwurf des BMI wird die amtsangemessene Besoldung auch auf Bundesebene sichergestellt.