Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.
Eine Verlängerung der AKW's über die Wintermonate hinaus ist aus energiewirtschaftlichen Gründen absehbar nicht erforderlich.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.