zu den Maßnahmen der Entlastungspakete sehe ich keine Alternative. Wir haben mit unterschiedlichen Mitteln versucht, die Menschen zu entlasten und ihnen zur Seite zu stehen
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E-Autos bleiben trotz Preissteigerungen günstiger und auch Neuwagen sind in den Strompreisbremsen inkludiert.
Wir haben als CDU/CSU bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Osterpaket darauf hingewirkt, dass mit den verstärkten Ausbauzielen auch steuerliche Vereinfachungen für den Betrieb von PV-Anlagen umgesetzt werden müssen.
Die Umsatzsteuersenkung gilt erst ab 2023, weil eine rückwirkende Anwendung zu großen bürokratischen Schwierigkeiten geführt hätte: Die Lieferanten der PV-Anlagen müssten ihre Rechnungen, die bisher mit Umsatzsteuer ausgewiesen waren, korrigieren und neu ausstellen. Aus Sicht der Ampel-Parteien würden die Vorteile einer rückwirkenden Anwendung diesen großen bürokratischen Aufwand nicht rechtfertigen.
Michael Stürzenberger ist uns nicht bekannt