Antwort 23.12.2022 von Bernhard Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bereits seit dem 21.09.2017 ist CETA in der vorläufigen Anwendung für die Bereiche, die ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liegen
Bereits seit dem 21.09.2017 ist CETA in der vorläufigen Anwendung für die Bereiche, die ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liegen
Es ist mein Selbstverständnis als Abgeordneter, dass Entscheidungen auf einer soliden Informationsbasis zum Wohle der Allgemeinheit getroffen werden.
Meinen Sie den Energiezuschuss? Insofern handelt es sich um einen Zuschuss zur Milderung der gestiegenen Preise im Energiebereich
Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist das Kindeswohl im Einzelfall.