Sämtliche Regelungen, die zur Bekämpfung der Pandemie getroffen wurden und getroffen werden, stellen eine Abwägung dar, das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen durch die Bund-Länder-Vereinbarungen geschaffenen Regelungen.
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Die ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts spricht sich dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird. Auch ich meine, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen.

Ich hoffe, dass Kinder nicht an Besuchen gehindert werden und deshalb auch hoffentlich keinen Schaden nehmen werden.

(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).

Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.

Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.