Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.
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Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.
Die Neuerungen sehen wie folgt aus: Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Deswegen folgt auch die jährliche Anpassung der Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.
Das Bürgergeld und die Sozialhilfe bilden die unterste Ebene unseres sozialen Netzes, sie dienen der Sicherung des Existenzminimums. Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dann, wenn eine Person ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.
Die Petition, die die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab einem Alter von 60 Jahren fordert, wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss im April 2023 überwiesen.