Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.
Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass finanzielle Anreize die Motivation erhöhen können, parallel zum Bürgergeld-Bezug, eine Arbeit aufzunehmen. Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst im Bürgergeld-Bezug wollen wir die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Um den Übergang in das Arbeitsleben zu ebnen, haben wir daher die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.
Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.