Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Robert Habeck
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.

Portrait von Sahra Wagenknecht
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 07.03.2023 von Hubertus Heil SPD

Ich stimme mit Ihnen überein, dass finanzielle Anreize die Motivation erhöhen können, parallel zum Bürgergeld-Bezug, eine Arbeit aufzunehmen. Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst im Bürgergeld-Bezug wollen wir die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Um den Übergang in das Arbeitsleben zu ebnen, haben wir daher die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.