Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 23.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Antwort 10.02.2023 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat mit drei Entlastungspaketen umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.
Antwort 17.01.2023 von Heike Troles CDU
Bitte beachten Sie, dass die Regelung keine Erstattung von Heiz-öl-kosten, wie von Ihnen angedeutet, vorsieht. Eine solche Förderung ist mir zu meinem Bedauern auch nicht bekannt.
Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU
Antwort 24.01.2023 von Ronja Kemmer CDU
Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind