Frage von liane Kühn L. • 24.01.2023

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Die Bundesregierung hat mit drei Entlastungspaketen umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.
Bitte beachten Sie, dass die Regelung keine Erstattung von Heiz-öl-kosten, wie von Ihnen angedeutet, vorsieht. Eine solche Förderung ist mir zu meinem Bedauern auch nicht bekannt.
Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind