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Die von Ihnen umschriebenen Personengruppen unterscheiden sich mitunter hinsichtlich ihrer Rechtstellung bzw. bestehen bezüglich der Ansprüche auf staatliche Leistungen generell gewisse Unterschiede, die zum Teil an unterschiedliche Formen der Aufenthaltsberechtigung anknüpfen.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.