Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
100.000 € für mehr Demokratie
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Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht.
die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist nicht Teil des öffentlich zugänglichen Luftverkehrs, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.