
(...) der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 1957 aus Steuergeldern gezahlt. Die Umlagefinanzierung wurde damals mit Zustimmung aller Sozialpartner und der regierenden Parteien eingeführt. (...)
(...) der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 1957 aus Steuergeldern gezahlt. Die Umlagefinanzierung wurde damals mit Zustimmung aller Sozialpartner und der regierenden Parteien eingeführt. (...)
(...) Im Verhältnis zu Marokko sind die Regelungen über die Sachleistungsaushilfe nicht in Kraft gesetzt worden. In Bezug auf Tunesien ist keine Kostenabrechnung durch Monatspauschalbeträge vereinbart worden, so dass die Mitversicherung von Familienangehörigen sich nach dem jeweiligen Abkommen allein nach den deutschen Rechtsvorschriften richtet und somit Eltern nicht zum Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen zählen. (...)
(...) Seit dem GKV-VSG besteht Anspruch auf Krankengeld von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Außerdem bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch übers Wochenende bestehen, da folgende Regelung aufgenommen wurde: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt – Samstage gelten in diesem Zusammenhang nicht als Werktage. (...)
(...) Die SPD hat mit der Durchsetzung des „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) eine deutliche Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern im Krankheitsfall erreicht. Bis zum 23. (...)