Antwort 12.12.2025 von Truels Reichardt SPD
Ich persönlich nehme diese Entscheidung sowie – sofern nötig – eine mögliche gerichtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis und respektiere beide Institutionen und Verfahren.
Ich persönlich nehme diese Entscheidung sowie – sofern nötig – eine mögliche gerichtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis und respektiere beide Institutionen und Verfahren.
Ich glaube, es liegt weiterhin daran, dass Sie versuchen die Seite www.wahlen-bremen.de aufzurufen und nicht die Seite www.wahlen.bremen.de.

Es muss sorgfältig geprüft und dann entschieden werden. Dem ist nicht vorwegzugreifen - so wie andere das jetzt tun.
Nach langer und ausführlicher Prüfung durch mehrere Stellen, konnten keine Fehler bei der Wahl festgestellt werden.