Wie stehen Sie zum Antrag des BSW auf Neuauszählung der Stimmen der Wahl zum Bundestag?
Moin Herr Klüssendorf,
das Wahlergebnis fiel für das BSW denkbar knapp aus und vieles deutet darauf hin, dass systematische Zählfehler dazu geführt haben, dass nicht alle Stimmen für das BSW auch dem BSW zugeordnet wurden (siehe aktuelle Presseartikel wie Focus etc ). Wäre das BSW in den Bundestag eingezogen, hätte dieses erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages und der Regierung gehabt. Gebietet es nicht gerade der Erhalt unserer Demokratie, jegliche Restzweifel an der korrekten Zusammensetzung wesentlicher Institutionen unseres Staates auszuräumen? Was sagen Sie? Bei der Kommunalwahl in NRW war dieses auch durch Ihre Partei rasch möglich. Aus meiner Sicht spielt auch Ihre Partei im Hinblick auf die Neuauszählung des Bundestages auf Zeit. Wie sehen Sie das? Wäre das so, wäre das aus meiner Sicht höchst undemokratisch und würde den Glauben an unsere Institutionen und die Politik weiter schwächen. Wie sehen Sie das?
Beste Grüße, Peter B., Husum
Moin Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Bedenken sind prinzipiell nachvollziehbar. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Abläufe rund um Wahlen in Deutschland einem sehr strengen Prüf- und Kontrollsystem unterliegen. Die Durchführung sowie die Auszählung der Stimmen werden von den zuständigen Behörden gemeinsam mit dem Bundeswahlleiter überwacht. Sollte es bei einer Bundestagswahl zu Auffälligkeiten kommen, werden diese sorgfältig dokumentiert und eingehend geprüft. Natürlich lassen sich kleinere technische oder menschliche Fehler nie völlig ausschließen. Entscheidend ist jedoch, dass nur dann neu ausgezählt wird, wenn nachweislich schwerwiegende Mängel vorliegen, die einen Einfluss auf das Wahlergebnis haben könnten.
Aus meiner Sicht ist es von zentraler Bedeutung, dass die vorgesehenen institutionellen Abläufe eingehalten und geachtet werden. Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Dieser bewertet derzeit sowohl die Einsprüche selbst als auch sämtliche dazu eingereichten Stellungnahmen und Erwiderungen sehr gründlich. Dieser Prozess muss ordentlich ablaufen und das kostet Zeit. Im Anschluss legt der Ausschuss dem Bundestag eine Empfehlung zur Entscheidung vor. Erst wenn diese Empfehlung vorliegt, kann eine abschließende Bewertung vorgenommen werden.
Beste Grüße
Tim Klüssendorf

