Frage von Andreas M. • 03.05.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die monatliche Diät wird jedes Jahr zum 01. Juli angepasst. Diese Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex und damit an der Entwicklung der allgemeinen Lohnentwicklung.
Zur Umsetzung der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet. Derzeit finden noch die ressortübergreifenden Abstimmungen statt.