
Antwort ausstehend von Anke Althoff dieBasis

Meine Erfahrungen zeigen, dass nach dem Schulprozess, unsere Jugend sich erst tatsächlich mit dem Verantwortungsprozess im politischen Sinne beschäftigen. Daher appelliere ich an die jetzige Volljährigkeit, um dieser Verantwortung auch mit einer anfänglichen Erfahrung einigermaßen Gerecht zu werden
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 kann ich mir sehr gut vorstellen.