Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen: Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt. Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.
Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag bis sechs Wochen vor der Wahl in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten darf dazu nicht erforderlich sein.