Antwort 10.07.2026 von Pascal Reddig CDU
Die Alterssicherungskommission hat keinen Vorschlag gemacht, bei der Beitragssatzhöhe nach der Kinderzahl zu unterscheiden.
Die Alterssicherungskommission hat keinen Vorschlag gemacht, bei der Beitragssatzhöhe nach der Kinderzahl zu unterscheiden.
Mit der Absenkung der Stromsteuer sowie der Abschaffung der Gasspeicherumlage wurden die Verbraucher um 10 Milliarden Euro entlastet
Erstens bei der Besteuerung: hier fordern wir, dass das Erben riesiger Wohnungsbestände nicht länger praktisch steuerfrei bleibt, während für zwei oder drei geerbte Wohnungen Erbschaftsteuer fällig wird.
Wir sprechen uns für eine stabilitätsorientierte Geldpolitik aus.