Frage von Barbara G. • 15.02.2022

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.
Da ich kein Experte in Asylrecht und speziell im komplizierten Fall von Julian Assange bin, würde ich dies den Experten in meiner Fraktion überlassen.
Wir verfolgen den Fall von Julian Assange seit langem mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Nun ist er endlich frei. Das ist nicht nur ein Erfolg für ihn selbst, sondern auch für die weltweit organisierte Zivilgesellschaft, welchen diesen Kampf für die Pressefreiheit viel zu lange führen musste.