
Antwort ausstehend von Betül Havva Yilmaz-Bergk Die Linke

Ich bin mir sicher, dass wir einen guten Kompromiss finden werden. Bis dahin gilt, dass für Ihren Jahrgang 1965 weiter die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ab dem 65. Lebensjahr.
