
Antwort 06.09.2022 von Colette Christin Thiemann CDU
Zivilgesellschaft gefordert!

Zivilgesellschaft gefordert!

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Wer aus dem Bundestag oder Landtag ausscheidet, erhält Übergangsgeld. Im Bundestag sind die 10.013 Euro brutto im Monat. Diese Summe bekommen die Abgewählten einen Monat pro Mandatsjahr für maximal 18 Monate.
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt