Antwort 03.05.2023 von Leni Breymaier SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Ich bin im Verkehrsbereich unterwegs und kann Ihnen keine verbindliche Antwort auf Ihre Anfrage geben
Sehr geehrter Herr O.,
Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf.