Antwort 16.01.2023 von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt ab 2023 ein Preisdeckel für Gas, Wärme und Strom.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt ab 2023 ein Preisdeckel für Gas, Wärme und Strom.
Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, haben wir als Ampelkoalition mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht.
In der jetzigen Situation ist es daher sinnvoll, sich mit dem Sozialamt oder der Sozialversicherung in Verbindung zu setzen, um sich über die finanzielle Situation und die Sicherung der Ansprüche beraten zu lassen.