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Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Wer haftet für private Schäden in Folge von Regierungsanweisungen?

Sehr geehrte Frau Bayram,
ich habe 2 Fragen:
1. sollte es, in Folge der Embargopolitik und daraus abzuleitender Anordnungen der Regierung zu erzwungenen Gas- oder Stromabschaltungen kommen, an wenn kann ich mich bzgl.Schadenersatz verbindlich wenden, wenn z.b. der Gefrieschrank abtaut, es ohne Heizung zu Gebäude-/Wohnungsschäden, etc. kommt ?
Versicherungen zahlen nicht ! Verursacher wäre die Regierung !
2. Sollte man, trotz Vertrag, bei seinem Energielieferanten "rausfliegen" und zum Grundversorger wechseln müssen, wieso darf dieser dann diesen gezwungenen "Neukunden" extrem höhere Preise abverlangen, als seine Bestandkunden, die damit von den "neukunden" subventioniert werden?
Was wird die Regierung unternehmen, dass Neuzugänge beim Grundversorger nicht schlechter beahndelt werden, als "Bestandskunden" und als "Melkkuh" dienen???

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Ich verstehe Ihre Sorge. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, haben wir als Ampelkoalition mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht.

Mit den Gas- und Strompreisbremsen werden Millionen Haushalte bei ihren Strom- und Heizungsrechnungen entlastet. Durch die Strompreisbremse erhalten private Verbraucher*innen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh. Beim Gas gilt das selbe: 80 Prozent des im September prognostizierten Gasverbrauchs gibt es für 12 ct/kWh. Beides gilt ab März 2023, wir aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 berechnet. Für Verbräuche oberhalb des jeweiligen Basis-Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Damit werden weiter Anreize für die dringend benötigte Einsparung von Energie gegeben.  

Dazu gibt es für Gas-Verbraucher*innen auch eine Dezember-Soforthilfe. Das heißt, Ihr Abschlag vom Monat Dezember wird vollständig übernommen. 

Krisenfest und klimagerecht werden wir jedoch nur mit ambitionierten Maßnahmen bei der Energieeffizienz und erneuerbarem Heizen. Nur so lösen wir das Problem hoher Heizkosten auf Dauer. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass parallel zu den Entlastungen bei Strom, Gas und Fernwärme auch die Investitionsbedingungen für die Erneuerbaren verbessert werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen. 

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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