Antwort 24.03.2021 von Paul Ziemiak CDU
Durch die neuen Begutachtungen auf Grundlage der fünf Pflegegrade sind weit mehr Pflegebedürftige in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft worden, die damit höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.