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Grundsätzlich gilt, dass auch Krankengeldempfänger einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben können, solange sie sich in einem aktiven Dienstverhältnis befinden.

Bei möglichen weiteren Entlastungsvorhaben werden wir uns dafür einsetzen, dass Rentnerinnen und Rentner und Erwerbstätige gleichermaßen Unterstützung erhalten.

Mit einem breiten Maßnahmenkatalog hat die Ampel-Koalition auf die Preissteigerungen in den Bereichen Mobilität, Strom und Wärme reagiert. Dabei war uns wichtig, dass vor allem diejenigen vor Überlastung geschützt sind, bei denen die steigenden Kosten schnell zur existenziellen Frage werden können.

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.
Nach unseren Informationen erarbeitet das Bundesfinanzministerium einen Fragen-Antworten-Katalog zur konkreten Umsetzung der Energiepreispauschale. Vermutlich noch im Juni werden diese Richtlinien dann auf dessen Internetseite www.bundesfinanzmisterium.de veröffentlicht.