Antwort 07.12.2022 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich verstehe das Anliegen der Aktivist*innen gut, halte die Protestform aber für ungeeignet. 30 Tage Präventivgewahrsam sind unverhältnismäßig.
Ich verstehe das Anliegen der Aktivist*innen gut, halte die Protestform aber für ungeeignet. 30 Tage Präventivgewahrsam sind unverhältnismäßig.
Viele wichtige Errungenschaften und Rechte, die wir heute für selbstverständlich halten, wurden mit zivilem Ungehorsam erkämpft, etwa das Wahlrecht für Frauen, der Atomausstieg oder das Ende der sog. Rassentrennung in den USA. Insofern distanziere ich mich nicht von zivilem Ungehorsam, wenn alle anderen Mittel zuvor erfolglos geblieben sind und wenn er dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
Der Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten. Straftaten dürfen nicht hingenommen werden.
Quelle ist der Abschlussbericht.