Antwort 25.08.2021 von Ralf Ochsenfahrt FREIE WÄHLER
ich bin dafür das wir unsere Verpflichtungen bei der Nato erfüllen, 2% der Wirtschaftsleistung. Ein Finanzierung ist abhängig von Dauer und Umfang des Einsatz.
ich bin dafür das wir unsere Verpflichtungen bei der Nato erfüllen, 2% der Wirtschaftsleistung. Ein Finanzierung ist abhängig von Dauer und Umfang des Einsatz.
Ja!
Gemäß aktueller richterlicher Rechtsauffassung, unterliegen Soldat*Innen auf Verwaltungsdienstposten zivilen Weisungsrechten, nicht militärischer Befehlsgewalt
Aus meiner Sicht ist es unverzichtbar, dass in der Bundeswehrverwaltung zivile Kräfte eingesetzt werden, um innerhalb der Strukturen eine Gewaltenteilung zu ermöglichen, auf die Sie auch in Ihrer Frage verweisen.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die aktuelle Praxis einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht standhalten würde