
Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.
Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Frage im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet wird.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird die Verordnung möglichst bald auf den Weg bringen.
Wir als CDU im Niedersächsischen Landtag haben in der vergangenen Legislatur verschiedene Maßnahmen getroffen, um die verfassungskonforme Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. So haben wir beispielsweise die Kinderkomponente der Familienzuschläge bei den unteren Besoldungsgruppen angepasst. Da zeitnah eine Entscheidung über die weiterhin beim BVG anhängigen Klagen erwartet wird, bleibt diese jetzt abzuwarten.
Das Bundesministerium des Innern glaubt, mit dem vorliegenden Referentenentwurf zunächst einen ausgewogenen Kompromiss gefunden zu haben
bei der Neuausrichtung wird der Fokus entsprechend der Vorgaben des BVerfG auf Familien mit Kindern und teure Wohnlagen gelegt