Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Abgesehen davon wissen Sie ja sicher, dass Deutschland seine Beamtenbesoldung gerade überarbeitet.
Die letzte Landesregierung von SPD und CDU hatte noch kurz vor der Landtagswahl eine Anpassung des Besoldungsrechts auf den Weg gebracht (siehe Presseinformation des Nds. Finanzministeriums: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landtag-beschliesst-neuregelung-des-niedersachsischen-besoldungsrechts-215591.html). Damit wurden u.a. zum 01.12.2022 die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent angehoben.
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.
Das BMI nimmt die Kritik der DPolG selbstverständlich sehr ernst.