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Sabine Friedel
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Frage von Thomas M. •

Wann sorgt der Freistaat für eine amtsangemessene Alimentation seiner Beamten?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 ist auch der Freistaat verpflichtet, die Besoldung der sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gemäß den dort festgelegten Grundsätzen zu gestalten. Zwischenzeitlich haben fast alle Bundesländer ihre Aufträge erfüllt. Wie ist der Stand in Sachsen? Wann werden auch die sächsischen Beamten amtsangemessen alimentiert? Ist aus Ihrer Sicht weiterhin mit einem zeitnahen Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zu rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

ja, nach wie vor rechne ich damit, dass das Vierte Dienstrechtsänderungsgesetz bald verabschiedet wird. Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).

Beste Grüße
Sabine Friedel

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