Frage von Peter R. • 04.05.2019

Antwort ausstehend von Ulrike Müller FREIE WÄHLER
(...) Auch wenn Äußerungen bestimmter rechtsgerichteter Parteien und ihrer Abgeordneten am Rande der Verfassung sind und teils schwer erträglich sind, halte ich es für keine gute Idee, Parteien auszuschließen. Wer sich nachweislich als Parlamentarier nicht an die Verfassung hält, sollte nach meiner persönlichen Meinung mit Sanktionen belegt werden und als ultima ratio des Amtes enthoben werden können. (...)
(...) Rassistische und teils faschistische Parteien sind sogar an Regierungen beteiligt (z.B. Italien, (noch) Österreich) oder führen diese sogar an (z.B. Ungarn). Verbote dieser Parteien werden deshalb das Problem nicht mehr lösen können. (...)