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Das Chancenaufenthaltsrecht und die Asylgerichtsverfahrensbeschleunigung wurden bereits im vergangenen Jahr beschlossen, aktuell befinden sich das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht im Gesetzgebungsprozess
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht [...]
Ich habe mich zu diesem Thema bereits in anderen Anfragen hier auf Abgeordnetenwatch geäußert und verweise gerne auf hierauf.
Seien Sie aber versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen beim Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs noch in diesem Jahr Gesetz werden.