Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
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Antwort 09.06.2022 von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Ulrich Lechte FDP
Antwort 13.04.2022 von Merle Spellerberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Antwort 09.06.2022 von Christian Lindner FDP
Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Antwort 04.05.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Koalitionsvertrag haben sich Grüne, SPD und FDP darauf geeinigt, die Familienbesteuerung so weiterzuentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.
Antwort 12.01.2022 von Detlef Müller SPD
Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest.