§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.
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Antwort 20.03.2023 von Dirk Spaniel parteilos
Antwort ausstehend von Bettina Jarasch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.01.2023 von Bernd Rützel SPD
Ich halte es für sozial vertretbar, wenn in diesen Fällen erwachsene Kinder mit einem sehr guten Einkommen einen Teil der vom Sozialamt übernommenen Pflegekosten für ihre eigenen Eltern tragen. Das setzt übrigens immer voraus, dass das jeweilige Elternteil keine schwere Verfehlungen gegen das erwachsene Kind begangen hat.
Antwort 01.02.2023 von Paul Lehrieder CSU
Am 7. November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, werden seither entlastet. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.