Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist von der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung zu unterscheiden. Ersteres wird in SGB II geregelt, letztere in SGB XII.
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Wenn sich die Rente durch die jährliche Rentenanpassung erhöht, dann vermindert sich die Grundsicherung um die Erhöhung der Rentenanpassung
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt: