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da derzeit viele gleichlautende Fragen zu diesem Thema eingehen, verweise ich Sie gerne auf meine bereits hier nachzulesenden Antworten in dieser Sache,
Nicht alle Förderprogramme des BMDV können fortgeführt werden.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, unter anderem klimaschädliche Subventionen abzubauen, konkret wurden jedoch nur die steuerbegünstigten Plug-In-Hybride im Koalitionsvertrag genannt.
Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.