Frage von Gabriel S. • 22.08.2021

Antwort von Peter Schneider ÖDP • 28.08.2021
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 kann ich mir sehr gut vorstellen.
Statt einer Senkung des passiven Wahlalters halte ich ein Jugendparlament auf Bundesebene sinnvoller.
Mit 18 Jahren werden in Deutschland aus Kindern Erwachsene und eine Vielzahl von gesetzlichen Regeln knüpft hieran an. Ich begrüße diese Vereinheitlichung und damit auch die Wahlberechtigung ab dem 18. Lebensjahr.
Ich setzte mich für eine Begrenzung des Wahlalters auf maximal 16 Jahre ein.
Auch Jugendliche sollten über die sie betreffenden Belange mitentscheiden können.